Mehrwertsteuer auf Speisen bis Ende 2022 unverändert

In der Gastronomie (Restaurants, Mensen, Betriebskantinen u.ä.) bleibt die Mehrwertsteuer auf Speisen bis Ende 2022 unverändert bei 7 %.

Der Koalitionsausschluss hat entschieden, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz länger als geplant beizubehalten. Ursprünglich sollte der  ermäßigte Steuersatz bis 30. Juni 2021 gelten und das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen. Jedoch waren Gastronomiebetriebe von der COVID19-Krise besonders betroffen und konnten von der Regelung der Mehrwertsteuersenkung bislang kaum profitieren. Daher wird die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen um anderthalb Jahre verlängert und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. 

Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, eine Umstellung Ihrer Kassen muss erst Ende nächsten Jahres eingeplant und zum 31.12.2022 erfolgen! 

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